Winterdienst

Mit der kalten Jahreszeit kommen zusätzliche Aufgaben und Pflichten auf Hauseigentümer zu. Die an das Grundstück anliegenden Gehwege müssen entsprechend der örtlichen Satzungen von Schnee und Eis befreit sein, sodass für Passanten eine gefahrlose Benutzung sichergestellt ist. Die Schneeräumpflicht betrifft nicht nur Eigentümer und Gewerbebetriebe, sondern kann auch vertraglich auf Mieter übertragen werden (Mietvertrag beachten).

Damit ergeben sich schwer planbare Haftungs- und Kostenrisiken. Es drohen Bußgelder oder im schlimmsten Fall Klagen, wenn Sie der Räumpflicht in den von den Satzungen vorgeschriebenen Zeiten nicht nachkommen. Sie können dieses Risiko vermeiden, wenn sie den Winterdienst in Haupt- und/oder Teilleistungen an unser professionelles Team für Gebäudedienstleistungen übergeben.

Was bietet Ihnen unser Service im Winterdienst?

Im privaten wie auch gewerblichen Bereich übernehmen wir für Sie Ihre rechtlich verankerten Leistungspflichten im Winterdienst. Unserem fachlich ausgebildetem Team stehen dazu die erforderlichen Winterdienstgerätschaften, sowie die ganzheitliche Ausrüstung zur Verfügung.

Nach Absprache mit Ihnen übernehmen wir die Standardleistungen nach örtlicher Satzung im Winterdienst – oder auf Wunsch auch darüber hinaus außerhalb der rechtlich verankerten Leistungspflichten.

Folgende Dienstleistungen können Sie an uns Übergeben:

  • Räumdienst und Streuleistungen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben (auf Wunsch auch bis zur 24-Stunden-Betreuung)
  • Zeitlich vereinbarte Übernahme des Winterdienstes/Ersatzvornahmen (beispielsweise, wenn Sie Ihrer Räumpflicht wegen Krankheit/Urlaub nicht nachkommen können)
  • Schneeverlagerung und Schneeabfuhr (wenn erforderlich oder erwünscht)
  • Wartung, Reinigung, Bevorratung oder Aufstellung von Streumittelbehälter
  • Lieferung zusätzlicher Streumittel
  • Streugutentfernung, Eisbeseitigung, Schwarzräumung

Profitieren Sie von unserer zuverlässigen und schnellen Reaktionszeit. Neben der Sicherheit für sich und andere erlangen Sie zudem Rechtssicherheit.

Beratung für den Winterdienst

Wir beraten Sie gerne, welche Streumittel oder Alternativen sich anbieten, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind und wie bei der Verwendung abstumpfender Streumittel die anschließende Entfernung erfolgt. Bei uns kommen selbstverständlich nur die laut städtischer Satzung zugelassenen Streumittel zum Einsatz. Wir erstellen auf Wunsch einen Streu- und Schneeräumplan, auch für weitere Flächen wie zum Beispiel Betriebsgelände oder Parkplatzflächen.

Bevorratung der Streumittel

Bei eintretendem Schneefall oder eintretender Eisbildung müssen Sie mit Streumitteln vorbereitet sein, was eine Bevorratung einschließlich der erforderlichen Lagerkapazitäten voraussetzt. Auch von diesem Problem können wir Sie auf Wunsch befreien und aufgestellte Streuboxen warten und befüllen, oder sogar Streuboxen für Sie aufstellen.  

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